- Es darf mit zwei Ruten gefischt werden.
- in allen Zonen besteht Bootspflicht
- Das setzen von Stabbojen sowie die Nutzung eines Ruderboots mit Echolot ist erlaubt.
- H-Marker oder Plastikflaschen sind verboten. Markierungen am Ufer jeglicher Art sind nach dem fischen zu entfernen.
- Die Nutzung von ferngesteuerten Futterbooten ist erlaubt.
- Der Aufbau von Bivvy oder Brolly, mit oder ohne Boden, ist gestattet, dass aufstellen von Campingzelten ist nicht erlaubt. Das fischen in der Nacht ist gestattet.
- Das fischen und das anfüttern vom Boot aus ist erlaubt. Es sollte jedoch nicht mehr als 1 Kilo pro Tag und Rute angefüttert werden.
- Beim fischen auf Karpfen und Stör dürfen ausschließlich nur Barblesshaken benutzt werden. Die Verwendung von abgepetzten oder angedrückten Widerhaken ist verboten.
- Für das fischen auf Raubfisch sind die Bestimmungen zu erfragen.
- Das hältern von Fischen sowie die Verwendung von Karpfensäcken ist verboten.
- Die Verwendung von Tigernüssen und Nüssen jeglicher Art sowie Kartoffeln, Frolik und nicht aufgequollenen Partikel, Würmern und Maden zum Anfüttern oder als Köder sind untersagt.
- Die Entnahme von Muscheln oder Krebsen sowie deren Verwendung als Köder ist nicht gestattet.
- Die Verwendung von geflochtener Schnur ist erlaubt, es muss jedoch mindestens fünf Meter monofile Schlagschnur vorgeschaltet werden.
- In der Zone 1 darf nur noch mit geflochtener Schnur unter Vorschaltung von 6 Meter monfiler Schlagschnur mit einem Mindestdurchmesser von 0,50mm gefischt werden.
- Die Verwendung von Absenkbleien ist nicht erlaubt.
- Es dürfen beim fischen auf Karpfen nur Barblesshaken bis zur Größe 4 verwendet werden größere Haken sind verboten.
- Es dürfen nur Saftyrig Montagen gefischt werden damit sich gegebenenfalls das Blei aushängen kann. Inlinebleie und Leadcore sind verboten.
- Safty Clip mit einem Stift (sogenanntes Boltrig) ist verboten.
- Geräte zur waidgerechten Landung ausreichend großer Kescher ( Bügelweite/ Quermaß mindestens 100 cm) sind vorgeschrieben, Abhakmatte mit Seitenrand und einer Mindestlänge von 1,20 cm ausreichender Polsterung und First Aid (Mittel zur Wundversorgung bei Fischen) sind Pflicht.
- Fische dürfen nur in Wiegeschlingen gewogen werden. Das wiegen von Fischen in Abhakmatten oder Keschernetzen ist verboten. Störe mit 1,30 cm oder mehr sind im Wasser zu versorgen.
- In der Zone 1 befindet sich eine Schutzzone die Pfosten und gelben Band markiert ist. Es ist verboten diese Zone mit dem Boot zu befahren oder den Köder hinter dem gelben Band abzulegen.
- Die Seerosenfelder sind schonend zu behandeln ein ablegen der Köder im Seerosenfeld ist verboten.
Allgemeine Hinweise:
- Das feiern von Partys oder das abspielen lauter Musik ist verboten. Jegliche Besucher sind verboten.
- Den Anweisungen vom Berechtigen Herrn Andreas Brandau, Sebastian Brandau oder dessen Beauftragten Herrn Achim Roth , Herrn Hannes Hösch, Herrn Thomas Kandizorra und Herrn Sven Götz ist Folge zu leisten.
- Zuwiderhandlungen oder Verstöße werden mit Entzug der Genehmigung und sofortigem Platzverweis ohne Rückerstattung der Kosten geahndet.
- Grillen oder Lagerfeuer sind strengstens verboten.
- Das Dixi-Klo ist zu benutzen und sauber zu verlassen. Die Nichtbenutzung der Toilette führt zum sofortigen Entzug des Erlaubnisscheines und zum Platzverweis.
- Das Mitbringen von Hunden ist nur nach Absprache möglich.
- Der entstandene Müll ist wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen. Jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber zu halten und zu verlassen.
- Das Schwimmen und Tauchen im See ist verboten.
- Das Angeln erfolgt auf eigene Gefahr der Pächter oder Besitzer haften nicht für Schäden an Personen oder Material. Im Gegenzug haftet der Erlaubnisscheininhaber für die von ihm verursachten Schäden uneingeschränkt. Wird der See von einer Gruppe gebucht so haftet derjenige uneingeschränkt der den Aufenthalt gebucht hat.
- Die schonende Behandlung der Fische hat oberste Priorität. Die gesetzlichen Bestimmungen des Fischereigesetzes Bayern und des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten.
- Durch die Unterschrift des Erlaubnisscheines werden die Bestimmungen anerkannt. Der Erlaubnisscheininhaber verpflichtet sich, dass bei Kontrollen auch sein KFZ und ggf. Anhänger sowie Bivvy oder Brolly kontrolliert werden darf.
- Es wurden 2 Tore mit Zahlenschlösser am See angebracht, diese sind immer verschlossen zu halten.
- Diese und weitere Informationen können sie am Anhang des Erlaubnisscheines nachlesen.
- Sollten Fragen auftauchen können Sie mich unter der HandyNr: 0162/7262628 oder 0175/2736943 erreichen.
Verstöße jeglicher Art werden mit sofortigem Platzverweis ohne Rückerstattung der Kosten und Entzug des Erlaubnisscheines geahndet. Fischdiebstahl wird sofort unter Hinzuziehung der örtlichen Polizei zur Anzeige gebracht.
Kommt eine Reservierung zustande und der Kunde kann den Termin nicht wahrnehmen, muss eine Stornierung 4 Wochen vor dem Beginn des Aufenthalt erfolgen. Ist dies nicht der Fall, sind 50 Prozent des Buchungsbetrages zu entrichten. Sollte die Anzahlung in Höhe von 50% geleistet worden sein, wird diese einbehalten. Erfolgt die Stornierung fristgerecht, wird ggf die Anzahlung zurück überwiesen. Sollte von Seiten des Vermieters, wegen höherer Gewalt z. B. Hochwasser, der Aufenthalt storniert werden wird die geleistete Anzahlung zurück überwiesen.
Der Gerichtstand ist Michelstadt, der Kunde akzeptiert mit einer Buchung diese Bestimmungen.